Lärmaktionsplanung

    © Kreuer, Gemeinde Oststeinbek

    Einladung zur Info-Veranstaltung am 09.01.2024, 18.00 Uhr, in der Begegnungsstätte

    Die Gemeinden und Städte sind, gemäß der europäischen Umgebungslärmrichtlinie, verpflichtet einen Lärmaktionsplan aufzustellen und alle fünf Jahre zu überprüfen und ggfs. zu überarbeiten.

    Für unsere Gemeinde wurde in 2008 ein erster Lärmaktionsplan aufgestellt, welcher im Rahmen der 3. Stufe der Lärmaktionsplanung auf Landesebene im Jahr 2018 bereits einer Überprüfung unterzogen wurde. Bis Juli 2024 werden wir, gemeinsam mit einem beauftragten Fachplanungsbüro, die letzten Planungen überprüfen und, soweit erforderlich, anpassen. In diesem Prozess ist der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, an der Überprüfung des Lärmaktionsplans teilzunehmen (§ 47d Absatz 3 BImSchG), um beispielsweise Lärmprobleme darzulegen oder Vorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen vorzubringen.

    Wir möchten Sie daher herzlich zu unserer Veranstaltung am 09.01.2024 einladen! Diese wird ab 18 Uhr in der Begegnungsstätte (Möllner Landstraße 24 a) stattfinden. Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung und einen konstruktiven Meinungsaustausch.

    Für Fragen wenden Sie sich gerne an das zuständige Sachgebiet Planen, Entwickeln, Umweltvorsorge unter bauen-planen(at)oststeinbek.de

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