Bauleitplanverfahren

Auf dieser Seite finden Sie alle Bauleitplanungen der Gemeinde Oststeinbek, die gegenwärtig im Verfahren sind. 

Das Verfahren zur Aufstellung, Ergänzung, Aufhebung oder Änderung von Bauleitplänen ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen finden sich insbesondere in den §§ 1 bis 4 b, 6 und 10 BauGB.  Nähere Informationen zum Ablauf eines Bauleitplanverfahrens finden Sie hier.

Aktuelle Auslegungen

Am 25.03.2024 hat die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss für die 48. Änderung des Flächennutzungsplan und für den Bebauungsplan Nr. 46 südlich der Straße Lägerfeld, östlich der Straße Auengrund und gegenüber des Friedhofs gefasst. Das Büro Architektur+ Stadtplanung aus Hamburg ist mit der Planaufstellung beauftragt.

 

Es wurden folgende Planungsziele formuliert:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb einer Naturkita auf dem Flurstück 561, der Flur 4, Gemarkung Oststeinbek;
  • Erhalt des und Einbindung der Naturkita in das naturnahe Umfeld;
  • Berücksichtigung des Klimaschutzes gemäß des gemeindlichen integrierten Klimaschutzkonzeptes;
  • Regelung des Ausgleichs innerhalb des Oststeinbeker Gemeindegebietes;

 

Die erforderliche Anpassung der vorbereitenden Bauleitplanung erfolgt parallel mit der 48. Änderung des Flächennutzungsplans.

 

Die Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung ist am 05.06.2024 in der Bergedorfer Zeitung sowie durch Bereitstellung im Internet veröffentlicht worden. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach §3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt durch öffentliche Auslegung. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Zeit vom 13.06. bis einschließlich 15.07.2024 im Rathaus der Gemeindeverwaltung Oststeinbek (Möllner Landstraße 20, 22113 Oststeinbek) im Zimmer 006 während folgender Zeiten informieren: Mo+Di+Fr 09:00-12:00 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr, sowie nach Vereinbarung.

 

Im Folgenden finden Sie im Verlauf des Verfahrens die Planunterlagen zum aktuellen Stand einschließlich der erstellten Fachgutachten:

BPlan46 Planzeichnung

BPlan46 Begruendung

FNP48 Planzeichnung

FNP48 Begruendung

Bodengutachten Naturkita

Verfahren

Am 23.03.2020 hat die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 45 nördlich Breedenweg, westlich Barsbütteler Weg, östlich Hamburger Kamp, südlich Willinghusener Weg gefasst. Da die Kapazitäten des für die Bauleitplanung zuständigen Sachgebietes zunächst anderweitig gebunden waren, hat sich die Aufnahme der Bauleitplanung verzögert. Zwischenzeitlich wurde mit dem Investor ein Vertrag zur Kostenübernahme geschlossen und das Büro Evers & Partner Stadtplaner PartGmbB mit der Planerstellung beauftragt. Da seit dem Aufstellungsbeschluss nunmehr zwei Jahre vergangen waren, wurde der Aufstellungsbeschlusses am 28.03.2022 wiederholt gefasst. Dabei sind die folgenden Planungsziele festgelegt worden:

  • Schaffung von bedarfsgerechtem Wohnungsbau für Oststeinbeker Bürger*innen in unterschiedlichen Bauformen.
  • Beauftragung eines Verkehrsgutachtens zur Prüfung von geeigneten Erschließungsvarianten. Als Zufahrtsbereiche sind dabei die neu entstehende Erschließungsstraße des B-Plans 42, sowie der Querweg und der Barsbütteler Weg zu prüfen. Eine Umgehungsmöglichkeit von der Möllner Landstraße ist in jedem Fall auszuschließen.
  • Berücksichtigung des Klimaschutzes gemäß des gemeindlichen integrierten Klimaschutzkonzeptes.
  • Sicherstellung einer harmonischen Höhenentwicklung in Bezug auf das bestehende und geplante städtebauliche Umfeld.
  • Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche zur Schaffung einer grünen Fuß- und Radwegverbindung an den Ort und durch das Quartier.
  • Regelung des Ausgleichs innerhalb des Oststeinbeker Gemeindegebietes.

 

Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist für diese Bauleitplanung nicht erforderlich, da mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes aus dem Jahr 2004 bereits eine Wohnbaufläche vorgesehen wurde.

Zwischenzeitlich wurde durch die Masuch + Olbrisch Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen mbH ein Verkehrsgutachten erstellt. Im Ergebnis wird aus verkehrsgutachterlicher Sicht folgende Empfehlung ausgesprochen:

  • Die Erschließung des Plangebietes sollte über den Barsbütteler Weg sowie die neue Erschließungsstraße des B-Plans Nr. 42 erfolgen;
  • Eine dritte Gebietsanbindung über den Querweg wird aus verkehrlicher Sicht, wenn überhaupt, nur als untergeordnete Ergänzung vorgeschlagen;
  • Eine für Kfz nutzbare Durchfahrt ist zu unterbinden;
  • Für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer sind zusätzliche Anbindungen vorzusehen;
  • Im Plangebiet sollte eine verkehrsberuhigte Gestaltung mit Mischverkehrsflächen zur Förderung der Sicherheit und Aufenthaltsfunktion angestrebt werden.

Am 23.05.2022 wurde durch den Bauausschuss über die städtebauliche Grundausrichtung für den zu entwickelnden Bereich beraten. Es wurde beschlossen, dass das entstehende Wohngebiet unter Wahrung der städtebaulichen Gestalt der Umgebung sowie unter Berücksichtigung des Klimaschutzes einen Mix in der Gebäudetypologie vorsehen soll. Vor dem Hintergrund einer kompakten, flächensparenden Bauweise ist dem Mehrfamilienwohnungsbau dabei der Vorrang einzuräumen. Die Höhenentwicklung ist auf das Umfeld anzupassen. Die Anzahl der entstehenden Wohneinheiten soll dabei 250 nicht überschreiten.

Auf dieser Grundlage wurde das Planungsbüro Evers & Partner aus Hamburg durch den Investor mit der Erstellung eines städtebaulichen Entwurfes beauftragt. Das Ergebnis wurde vom Bauausschuss am 19.06.2023 freigegeben. Ferner wurde festgelegt, dass der Anteil der Wohnbebauung bzgl. des Geschosswohnungsbaus zu mindestens einem Drittel aus gefördertem Wohnraum und im Übrigen hälftig aus frei finanziertem Wohnraum (Miete) und frei finanziertem Wohnraum (Eigentum) bestehen soll.

Auf Basis des freigegebenen städtebaulichen Entwurfes werden nun bereits beauftragte Gutachten: Immissionsgutachten (Schalltechnische Untersuchung) und Entwässerungskonzept (Schmutz- und Regenwasser) inkl. Wasserhaushaltsbilanzierung und Regenwassermanagement ausgearbeitet.

Im Folgenden finden Sie im Verlauf des Verfahrens die Planunterlagen zum aktuellen Stand einschließlich der erstellten Fachgutachten:

Geltungsbereich

B-Plan 45 Verkehrstechnische Untersuchung

B-Plan 45 Städtebaulicher Entwurf.

Für das Gebiet westlich der Dorfstraße, nördlich und südlich der Bebauung Dorfstraße 20 und 24 und östlich landwirtschaftlicher Flächen plant die Gemeinde den Neubau der Freiwilligen Feuerwehr Havighorst sowie des gemeindlichen Bauhofs umzusetzen. Aus diesem Grund wurde am 28.03.2022 der Beschluss gefasst, mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Projekte zu schaffen (Teilbereich (TB) A).

Ebenfalls im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 liegt entlang der Dorfstraße die Doppelkurve zwischen dem Steinbeker Grenzdamm (Hamburg) und der Ziegeleistraße. Da die Verkehrsführung in dieser Doppelkurve unübersichtlich ist, was häufig zu gefährlichen Situationen führt, hat die Gemeindevertretung beschlossen, dieses Gebiet in den Änderungs-bereich des Bebauungsplanes einzubeziehen (TB B). Es wird das Planungsziel verfolgt, die Verkehrssituation entlang der Doppelkurve in der Dorfstraße zu verbessern und ein Verkehrsgutachtens zur Prüfung von diesbezüglich geeigneten Maßnahmen zu beauftragen.

Die erforderliche Anpassung der vorbereitenden Bauleitplanung erfolgt mit der 47. Änderung des Flächennutzungsplans.

Durch die Verwaltung wurden verschiedene Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes für die Erarbeitung der notwendigen Bauleitplanung angefragt. Das Büro für Bauleitplanung aus Bornhöved hat den Zuschlag erhalten.

 

Teilbereich A

Zur Erarbeitung der Bauleitplanung im TB A wurden eine Vermessung des Grundstücks durchgeführt und ein Schallimmissionsgutachten sowie ein Entwässerungskonzept beauftragt.

Die Schallimmissionsuntersuchung hat ergeben, dass Richtwertüberschreitungen für die angrenzende Nutzung entstehen, die im weiteren Prozess jedoch voraussichtlich abgewogen werden können.

Durch das Planungsbüro wurde ein erster B-Plan Vorentwurf erarbeitet, der den Aspekt der Regenentwässerung zunächst ausspart. Mit diesem Entwurf wurde gemäß Beschluss des Bauausschusses am 20.11.2023 die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 (1) BauGB sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgebracht. Den einzelnen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde jeweils die vom Planer vorgeschlagene Gewichtung der Belange gegenübergestellt.

Das Entwässerungsgutachten wurde nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung fertiggestellt. Dieses wurde aufgrund der schwierigen Entwässerungssituation auf dem Grundstück durch das Ingenieurbüro in Abstimmung mit dem Fachdienst Abfall, Boden, Wasser des Kreises Stormarn sowie dem Zweckverband Südstormarn erstellt. Da eine abschließende Entscheidung für einen Bauhof an dieser Stelle noch nicht getroffen wurde, werden im Konzept zwei Bauzustände aufgezeigt, die auch zeitlich nacheinander umsetzbar sind.

Dieses Gutachten sowie die Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung berücksichtigend wurde ein Entwurf der Planunterlagen zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung durch das Planungsbüro erarbeitet, der der Gemeindevertretung am 01.07.2024 zur Beschlussfassung vorgelegt wurde.

 

Teilbereich B

Das Verkehrsgutachten für den TB B wurde als eine Maßnahme im Rahmen des Verkehrskonzeptes für Havighorst erstellt. In der Bearbeitung wurden sowohl eine alternative Streckenführung sowie der Ausbau der Bestandsstrecke geprüft. Im Ergebnis kann die bestehende Verkehrssituation in den Kurvenbereichen durch Flächenankäufe zwar optimiert, ein Idealzustand insbesondere für den Begegnungsfall zweier Busse aber nur durch Flächeneinkäufe der anliegenden privaten Grundstücke erreicht werden.

Gemäß Beschluss des Bauausschusses vom 27.02.2023 sollten die im Konzept aufgezeigten Maßnahmen vertiefend betrachtet werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, zu diesem Thema Gespräche mit den zuständigen Fachbehörden aufzunehmen. Dies ist erfolgt. Zusammengefasst wurde in den Rückmeldungen die Befassung mit dieser verkehrlichen Engstelle befürwortet.

Zur Sicherung der Planung des Teilbereichs B wurde am 03.04.2023 eine Veränderungssperre erlassen, um die künftige Planung gegenüber Veränderungen zu sichern und zu verhindern, dass die Verwirklichung der Planungsziele durch Bauvorhaben, die den beabsichtigten Festsetzungen entgegen stehen, erschwert oder sogar ausgeschlossen wird. Im Bauaus-schuss am 11.09.2023 wurde beschlossen, dass nur die Maßnahmen zum Ausbau der bestehenden Doppelkurve weiterverfolgt werden sollen und hierfür Gespräche mit Eigentümern über notwendige Flächenankäufe aufgenommen werden sollen. Da eine kurzfristige Entscheidung in dieser Angelegenheit nicht zu erwarten ist, wurde der Teilbereich B aus dem aktuellen Bauleitplanverfahren gelöst und soll zu gegebener Zeit als eigenständiges Planverfahren fortgeführt werden. So sollen unnötige Verzögerungen im Projekt Neubau der Havighorster Feuerwehr vermieden werden.

Durch die Gemeindevertretung wurde am 25.03.2024 beschlossen, die festgelegten Planungsziele dahingehend zu ergänzen, dass bzgl. der Maßnahmen zur Entlastung der Doppelkurve der Ausbau der Bestandsstraße sowie eine Entlastungsstraße westlich des Ortes weiterverfolgt werden sollen. Dabei sind sowohl die Optionen vor der Ortslage sowie im Bereich der Hausnummern 4 und 6 zu berücksichtigen. Die bestehende Veränderungssperre soll zur Sicherung der Planung für den gesamten Geltungsbereich im Teilbereich B aufrechterhalten werden.

Hinsichtlich der Realisierung einer Entlastungsstraße auf Hamburger Gebiet, hat der Bürgermeister ein erstes Gespräch mit dem Bezirksamtsleiter des Bezirks Mitte der Stadt Hamburg geführt. Nach Übersendung einer Skizze des angedachten Vorhabens habe der Bezirksamt-leiter zugesagt, den Vorgang den entsprechenden Fachabteilungen für Eigentumsklärung und der Planungsabteilung zu übergeben.

Im Folgenden finden Sie im Verlauf des Verfahrens die Planunterlagen zum aktuellen Stand einschließlich der erstellten Fachgutachten:

Geltungsbereich

B-Plan 25 – 2. Änderung TB A Entwässerungskonzept

B-Plan 25 – 2. Änderung TB A Immissionsschutzgutachten Geruch

B-Plan 25 – 2. Änderung Schalltechnische Untersuchung

B-Plan 25 – 2. Änderung TB B Verkehrskonzept

 

Für das Gebiet südlich der Möllner Landstraße, nördlich der Glinder Au, westlich Willhörn und östlich des Forellenbachs und der Bergstraße wurde am 09.10.2023 durch die Gemeindevertretung der Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 gefasst.

Anlass der Neuaufstellung des Bebauungsplans inkl. seiner Änderungen ist die durch die Politik gesehene Notwendigkeit der Aktualisierung der planungsrechtlichen Grundlagen an die aktuell geltende BauNVO, einer Verbesserung der Lesbarkeit für die Bürger*innen, einer Einbeziehung der Ergebnisse des Integrierten Quartierskonzeptes sowie der Integration von Klimaschutzzielen. Des Weiteren haben sich die Grenzwerte für den Lärmschutz/ Immissionsschutz für Bürger*innen geändert, welche ebenfalls in der neuen Planung berücksichtigt werden müssen.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Oststeinbek wird der Geltungsbereich als „Wohnbaufläche“ inkl. einer „Sonderbaufläche“ (Einkaufspassage) gekennzeichnet. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes an dieser Stelle wird nicht erforderlich, sofern keine Änderung an den Nutzungen im weiteren Prozess angestrebt wird.

Derzeit erfolgt die Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistung.

Im Folgenden finden Sie im Verlauf des Verfahrens die Planunterlagen zum aktuellen Stand einschließlich der erstellten Fachgutachten:

Geltungsbereich

Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2023 soll die Planung zur Errichtung der Naturkita auf der Fläche Flurstück 561, der Flur 4, Gemarkung Oststeinbek fortgeführt werden. Ein entsprechendes Bauleitplanverfahren sollte in die Wege geleitet werden.

Dies soll für das Gebiet südlich der Straße Lägerfeld, östlich der Straße Auengrund und gegenüber dem Friedhof über den Bebauungsplan Nr. 46 der Gemeinde Oststeinbek und im Parallelverfahren über die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen. Entsprechende Aufstellungsbeschlüsse wurden am 25.03.2024 durch die Gemeindevertretung gefasst. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde das Büro Architektur + Stadtplanung aus Hamburg beauftragt.

Durch das Planungsbüro wurde ein erster Vorentwurf erarbeitet, der durch den Bauausschuss am 23.05.2024 zur frühzeitigen Behörden- sowie Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben wurde. Die entsprechende Beteiligung läuft derzeit.

Im Folgenden finden Sie im Verlauf des Verfahrens die Planunterlagen zum aktuellen Stand einschließlich der erstellten Fachgutachten:

Geltungsbereich