Grundsteuerreform
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Eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen...
Aufgrund der Grundsteuerreform sind Eigentümer:innen eines bebauten oder unbebauten Grundstücks verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.