Gem. § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Schleswig-Holstein i.V.m. § 16 Abs. 1, 3 Gewerbesteuergesetz wurde die Festsetzung des Gewerbesteuerhebesatzes mit Wirkung vom Beginn des Kalenderjahres 2022 für Gewerbesteuer von bisher 290% auf nun 300% im Zusammenhang mit der I. Nachtragssatzung…